1. November: Die Wellness-Welt sole uno ist regulär geöffnet.
Letzter Eintritt ist um 20.30 Uhr. Ende der Bade- und Saunazeit 22.00 Uhr.
1. Diese Hausordnung ist für alle Gäste, die sich in den Gebäuden und Einrichtungen der Bad Rheinfelden AG (in Folge „BRAG“ genannt), insbesondere der Wellness-Welt sole uno aufhalten, verbindlich. Ergänzend zur Hausordnung gelten die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen der BRAG, als Betreiberin des sole uno und den Gästen regeln. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind an der Badkasse zur Einsicht erhältlich oder jederzeit über die Website www.soleuno.ch einsehbar.
Mit dem Betreten der Einrichtungen erkennt jeder Gast diese Hausordnung sowie alle sonstigen Anordnungen, die zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Ordnung dienen. Das in der BRAG und damit auch in der Wellness-Welt sole uno beschäftigte Personal ist befugt, aufgrund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der Anlagen festzulegen. Die Benutzung kann aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten sowie organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft. Das Personal der BRAG übt allen Gästen gegenüber das Hausrecht aus. Gäste, die gegen die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals der BRAG verstossen, können Hausverbot erhalten. Der Aufenthalt in den Einrichtungen der BRAG kann auf eine bestimmte Zeit oder auf Dauer untersagt werden. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
2. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlust entliehener Gegenstände haftet der Gast für den hieraus entstehenden Schaden.
3. Garderobenschränke und Wertschliessfächer sind nach der Nutzung sauber und unver-schlossen zu hinterlassen.
4. Für das ordnungsgemässe Verschliessen von Wertschliessfach und Garderobenschrank ist der Gast verantwortlich, das Chiparmband (Eintrittsmedium) muss während des Besuches am Körper getragen werden. Für die Haftung wird auf III. verwiesen.
5. Die Garderobenanlage und die Badelandschaft werden videoüberwacht gemäss Vorgaben des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
6. Die Benutzung der Wasserbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen.
7. Die Verwendung von Seife und sonstigen Mitteln zur Körperreinigung ausserhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
8. Barfussbereiche und Duschräume dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden.
9. In der Badelandschaft und insbesondere im Nassbereich ist der Aufenthalt nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Nicht erlaubt ist lange Badebekleidung (nicht über das Knie und den Ellbogen gehend).
10. Das Tragen von rutschhemmenden Badeschuhen wird empfohlen.
11. Es ist untersagt, in die Badebecken zu springen sowie andere Personen oder Gegenstände in die Becken zu stossen oder zu werfen.
12. Die Reservierung von Ruheliegen mit Badeutensilien ist nicht gestattet.
13. Zerbrechliche Behälter und Gegenstände z.B. aus Glas, Keramik oder Porzellan dürfen in der Wellness-Welt sole uno nicht benutzt werden (Ausnahme: Bistro Vista Sol).
14. Die Benutzung von Schwimm- und Taucherbrillen sowie sämtlichen Spielgeräten, wie Bällen, aufblasbaren Gegenständen u.ä. sind nicht gestattet. 15. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
16. In der Wellness-Welt herrscht Rauchverbot, mit Ausnahme der Aussenterrasse des Vista Sols.
17. Aus hygienischen Gründen sind das Rasieren, Pediküren und Maniküren nicht gestattet.
18. Die Benutzung von Mobiltelefonen, von Fotoapparaten und Filmkameras sowie allen Geräten mit denen Fotos, Filme etc. aufgenommen werden könnten, ist nicht gestattet. Das Musikhören mit eigenen Geräten ist nur mit Ohrhörern erlaubt.
19. Fundgegenstände sind bei den Mitarbeitern der Wellness-Welt sole uno abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
20. Dem Gast steht die Benutzung je eines weissen Badetuches und eines blauen Saunatuches pro Eintritt zu.
1. Die Öffnungszeiten sowie die Preise für den Besuch der Wellness-Welt sole uno und der dort erhältlichen Leistungen können den Veröffentlichungen der BRAG, insbesondere dem jeweiligen Aushang, der Website bzw. den Flyern entnommen werden. Im Zweifelsfalle gelten die aktuellen Angaben der Website www.soleuno.ch. Die Öffnungszeiten können verkürzt werden, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die BRAG geltend gemacht werden können.
2. Letzter Einlass in die Wellness-Welt sole uno ist grundsätzlich 120 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Der Bade- und Saunabetrieb endet 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Kann die Bade- und Saunazeit nicht ausgenutzt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes.
3. Der Kauf eines Eintritts berechtigt die Gäste zur Nutzung des sole uno während der gekauften Aufenthaltszeit. Die Badezeit beginnt beim Passieren des Drehkreuzes. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlpflicht.
4. Bei hohem Besucheraufkommen kann es zu Wartezeiten beim Eintritt kommen. In der Regel bildet sich vor der Badkasse eine Warteschlange, in die sich grundsätzlich alle Gäste einzureihen haben. Ein bevorzugter, schnellerer Einlass in das Bad ist unabhängig vom Eintrittsticket (z. Bsp. Jahres-Abonnement, 10er Karte oder Einzeleintritt) nicht möglich. Ausnahmen gelten für Gäste, die eine Massage gebucht oder einen Eintritt online reserviert haben sowie Gäste des Park-Hotels.
5. Elektronische oder vor Ort gelöste Eintritte, die in der gelösten Bade- und Saunazeit unbenutzt bleiben, werden nicht zurückgenommen.
6. Ein zeitweiliger Ausfall von einzelnen Einrichtungen und Dienstleistungen rechtfertigt keine Ermässigung oder Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises oder eines Teiles hiervon.
7. Mit dem Kauf eines Eintritts erhalten die Gäste leihweise ein Chiparmband, das zum Zutritt autorisiert und am Ende zu retournieren ist. Auf den Chiparmbändern (Ausnahme Kindereintritte und Schulklassen) ist ein Kredit hinterlegt, um das bargeldlose Zahlen zu ermöglichen. Für verlorengegangene Chiparmbänder wird kein Ersatz geleistet, es muss ein neuer Eintritt gelöst werden. Bei Verlust des Chiparmbandes sowie des Rechnungsbeleges ist ein Betrag von CHF 50.- (Kredithöhe) durch die Gäste zu bezahlen. Für verlorene Chiparmbänder ist zudem eine Pauschale von CHF 10.00 zu entrichten (Wiederbeschaffungskosten).
8. 10er-Abonnements sind personalisiert und nur auf eine weitere Person übertragbar. Diese Person erhält an der Badkasse jeweils einen Begleiteintritt pro Aufenthalt.
9. Nicht im Voraus bezahlte, reservierte Dienstleistungen wie z.B. Massagen müssen mindestens eine halbe Stunde vor Beginn an der Badkasse bezahlt werden. Ansonsten können die Termine anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
10. Der Zutritt in die Wellness-Welt sole uno ist grundsätzlich untersagt:
a. Personen, die unter Einfluss von Rausch- und Betäubungsmitteln stehen.
b. Personen, die Tiere mit sich führen.
c. Personen, die an einer übertragbaren, ansteckenden Krankheit leiden.
11. Personen, die an Herz- und / oder Kreislaufbeschwerden leiden sowie Schwangere sollten vor Benutzung der Wellness-Welt sole uno einen Arzt konsultieren.
12. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen, an- / auskleiden oder in Becken steigen können, ist die Benutzung der Wellness-Welt sole uno nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Über die Eignung der Begleitperson entscheidet das Personal vor Ort.
13. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr haben keinen Zutritt, ab dem vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener. Kinder und Jugendliche, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben keinen Zutritt in die Saunaanlagen der Wellness-Welt sole uno. Einzelanwendungen (z.B. Massagen) werden nur an Erwachsene abgegeben.
14. Zum Bezug der Seniorentarif-Ermässigungen sind Frauen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr berechtigt.
1. Die Gäste benutzen das sole uno auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der BRAG, die gesamten Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Eine Haftung bei Unfällen oder Verletzungen wird abgelehnt bzw. ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtungen eingebrachten Gegenstände wird seitens der BRAG nicht gehaftet. Dies gilt auch für Gegenstände, die in Kleiderablagen/Garderoben oder Schliessfächern abgelegt sind. Für Wertsachen und Bargeld kann auch dann nicht gehaftet werden, wenn sie in Wertschliessfächern hinterlegt wurden. Den Gästen wird empfohlen, keine Wertsachen mit sich zu führen.
3. Sole- und Trinkwasser sowie erhöhte Temperaturen (beispielsweise in der Sauna) können zu Veränderungen an Materialien führen. Deshalb kann für Schäden, insbesondere an Brillen, Uhren, Schmuck, Badebekleidung und anderen Gegenständen, die der Gast mit sich führt, keine Haftung übernommen werden.
4. Eltern haften für ihre Kinder.
1. Die gesamte Saunalandschaft ist ein Nacktbereich. Die Nutzung kann nur unbekleidet erfolgen.
2. In den Saunen muss ein ausreichend grosses Badetuch als Unterlage zur Vermeidung von Verunreinigungen der Bänke und Liegen verwendet werden.
3. Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Badetuch zu benutzen. Der Sitzplatz ist vor und nach der Benutzung mit dem Wasserschlauch zu reinigen.
4. Das Tauchbecken darf nur nach vorherigem gründlichem Abduschen benutzt werden.
5. Sämtliche Saunen sind ohne Fussbekleidung zu betreten.
6. Das Mitbringen von Taschen, Rucksäcken oder ähnlichen Behältnissen ist untersagt.
7. Wegen der besonderen Situation des Nacktbereiches ist korrektes Verhalten der Saunagäste unabdingbar, insbesondere ist Ruhe einzuhalten.
8. Saunaaufgüsse werden ausschliesslich vom Personal durchgeführt.
1. Die Leistungen in der Massage-Lounge werden nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben.
2. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist eine vorgängige Konsultation des Hausarztes sinnvoll. Sollen bestimmte Körperbereiche von der Behandlung ausgenommen oder andere Besonderheiten berücksichtigt werden, muss dies dem Personal in der Massage-Lounge mitgeteilt werden.
3. Schwangere Frauen erhalten wegen möglicher Komplikationen keine Massagen. Frauen, deren Schwangerschaft für uns nicht erkennbar ist, handeln auf eigene Verantwortung beim Bezug einer Anwendung.
4. Die bereitgestellten Getränke sind in der Massage-Lounge zu konsumieren. Die Mitnahme in andere Bereiche ist nicht gestattet.
1. Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Hausordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.
2. Die Bad Rheinfelden AG behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
Bad Rheinfelden AG, August 2022